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von Dietmar, OE3DZW

Rahmenbedingungen für den Betrieb von Remote Stationen in Österreich

Version vom 5. Februar 2025, 09:01 Uhr von Dietmar, OE3DZW (Diskussion | Beiträge) (Klarstellung der gesetzlichen Regelung)
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Remotefunkstellen sind in Österreich zulässig.

Die Begriffsbestimmung findet sich in § 3 Z 44 TKG 2021. Demnach ist eine Remotefunkstelle eine Amateurfunkstelle, die von einem Funkamateur fernbedient wird. § 78a Abs 1 Z 5 regelt, dass im Fall einer Remotefunkstelle die persönliche Anwesenheit des Inhabers der Bewilligung nicht erforderlich ist.